Wir gestallten mit Ihnen Ihre Freizeit:
Wir singen, spielen, basteln, unternehmen Spaziergänge, lesen aus der Zeitung vor, erzählen und knüpfen an Themen von „früher“ an. Wir helfen zu aktivieren, z.B. mit Gedächtnistraining, Seniorengymnastik, Sturzprävention durch geschultes Personal, basaler Stimulation.

Rechtlicher Hintergrund
Alle Leistungen zur Unterstützung Ihres Alltags können als private Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Sollte aber bereits
eine Einstufung ab einem Pflegegrad I vorliegen, übernimmt die Pflegekasse diese Leistungen bis zum u. g. Betrag.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.
Die beiden Leistungen der Pflegekasse, die auch kombiniert werden
können, betragen:
- Nach § 45 SGB XI Pflegeleistungs- /
Ergänzungsgesetz für pflegebedürftige Menschen: monatlich 125,00 Euro - Nach § 39 SGB XI Verhinderungspflege: bis zu 1.612,00 Euro pro Jahr
Besonderheit:
Die Angebote können einmalig, in größeren zeitlichen Abständen oder auch dauerhaft in Anspruch genommen werden – je nach Wunsch des Patienten oder Angehörigen.
Hinweis
Die durch uns eingesetzten Alltagsbegleiter dürfen keine medizinische Versorgung übernehmen!
Diese Leistungen werden weiterhin vom
Pflegedienst Köhler ausgeführt.
Pflegerische Leistungen sind nicht beinhaltet.
Haushaltsführung:
Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, wie zum Beispiel Anwesenheit einer Betreuungsperson und Beobachtung des zu
Pflegenden, um ihm Sicherheit während Ihrer Abwesenheit zu geben. Die Ünterstützung nach Zeit und Art der Beschäftigung oder Betreuung wird
individuell abgesprochen.
Betreuung und Begleitung:
Hilfe beim Einkaufen, bei Behördengängen und anderen notwendigen Besorgungen, Begleitung beim Arztbesuch, bei Besuchen im Krankenhaus oder auf dem Friedhof u.v.a.m.