Was heißt Alltagsbegleitung ?

Seit 2016 können wir Ihnen auch eine professionelle Alltagsbegleitung anbieten. Unser qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal, das einfühlsam ist und viel Verständnis für Sie und Ihre Situation mitbringt, betreut Sie mit der Zeit die Sie sich wünschen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind speziell auf ihre Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen vorbereitet und werden in regelmäßigen Fortbildungen weiterqualifiziert.

Was bedeutet Alltagsbegleitung für Sie ?

Unsere Alltagsbegleiter sind eine gute Unterstützung

für pflegende Angehörige: Sie pflegen Ihre Mutter, die an Demenz leidet und deren Selbständigkeit immer mehr abnimmt? Sie betreuen Ihren Vater, der einen Schlaganfall hatte? Sie kümmern sich um einen Angehörigen, der an Parkinson erkrankt ist und dessen Beweglichkeit sich stetig weiter einschränkt?
Vielen pflegenden Angehörigen macht die fürsorgliche Pflege und Betreuung mehr zu schaffen, als Sie auf Dauer verkraften können.

Dann spüren Sie: stundenweise Erholung, das wäre schön!

Unsere Idee

Fühlen Sie sich auch mitunter einsam und wünschen sich einen regelmäßigen Gedankenaustausch und gemeinsame Freizeitgestaltung?

Gemeinsam statt Einsam

Sie würden sich beim Einkauf, bei Behördengängen, bei Arzt-besuchen oder beim Besuch der nächsten Begegnungsstätte über eine Begleitung freuen am besten mit einer gewissen Regelmäßigkeit?

Unsere Lösung

Dann wäre ein Alltagsbegleiter oder eine Alltagsbegleiterin genau das Richtige für Sie! So bleiben Sie geistig fit, körperlich aktiv und können besser am Leben teilnehmen.
Zu beachten ist lediglich, dass Sie in einem Pflegegrad eingestuft sind.

Wir gestallten mit Ihnen Ihre Freizeit:

Wir singen, spielen, basteln, unternehmen Spaziergänge, lesen aus der Zeitung vor, erzählen und knüpfen an Themen von „früher“ an. Wir helfen zu aktivieren, z.B. mit Gedächtnistraining, Seniorengymnastik, Sturzprävention durch geschultes Personal, basaler Stimulation.

Rechtlicher Hintergrund

Alle Leistungen zur Unterstützung Ihres Alltags können als private  Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Sollte aber bereits
eine Einstufung ab einem Pflegegrad I vorliegen, übernimmt die Pflegekasse diese Leistungen bis zum u. g. Betrag.

Dazu müssen Sie einen Antrag stellen, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind.

Die beiden Leistungen der Pflegekasse, die auch kombiniert werden
können, betragen:

  •  Nach § 45 SGB XI Pflegeleistungs- /
    Ergänzungsgesetz für pflegebedürftige Menschen: monatlich 125,00 Euro
  • Nach § 39 SGB XI Verhinderungspflege: bis zu 1.612,00 Euro pro Jahr

Besonderheit:

Die Angebote können einmalig, in größeren zeitlichen Abständen oder auch dauerhaft in Anspruch genommen werden – je nach Wunsch des Patienten oder Angehörigen.

Hinweis

Die durch uns eingesetzten Alltagsbegleiter dürfen keine medizinische Versorgung übernehmen!

Diese Leistungen werden weiterhin vom
Pflegedienst Köhler ausgeführt.

Pflegerische Leistungen sind nicht beinhaltet.

Haushaltsführung:

Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, wie zum Beispiel Anwesenheit einer Betreuungsperson und Beobachtung des zu
Pflegenden, um ihm Sicherheit während Ihrer Abwesenheit zu geben. Die Ünterstützung nach Zeit und Art der Beschäftigung oder Betreuung wird
individuell abgesprochen.

Betreuung und Begleitung:

Hilfe beim Einkaufen, bei Behördengängen und anderen notwendigen Besorgungen, Begleitung beim Arztbesuch, bei Besuchen im Krankenhaus oder auf dem Friedhof u.v.a.m.