Kosten im Überblick
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Sofern Sie bereits einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Kurzzeitpflege. Die Pflegeversicherung übernimmt für höchstens 28 Tage und bis zu einem Wert von 1.612,-€ je Kalenderjahr die Kosten für die Kurzzeitpflege.
Darüber hinaus steht Ihnen eine Verhinderungspflege zu. Auch hier können Sie für bis zu 28 Tage maximal 1.612,-€ geltend machen. Für nähere Informationen steht Ihnen unsere Heimleitung gerne zur Verfügung.
Die Kurzzeitpflege umfasst die Grundpflege, die medizinische Behandlung und soziale Betreuung. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten (sog. Hotelkosten) sind nicht inbegriffen und müssen durch den Gast selbst beglichen werden.